Solarpark Friedrichshof
Eine 43,6 Hektar große Ackerfläche im Ortsteil Friedrichshof, ein Vorhaben mit rund 34 MW Generatorleistung — und ein Standort mit Auflagen: Wasserschutzzone III (Selow), Landschaftsschutzgebiet in 65 m Entfernung, Vogelschutz- und FFH-Gebiete in der Nachbarschaft. Dazu die Ziele der Raumordnung, von denen das Vorhaben nur über ein Zielabweichungsverfahren abweichen durfte.
Unsere Leistung
Wir haben den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan vollständig erarbeitet — Begründung, textliche Festsetzungen, Planzeichnung, Umweltbericht und landschaftspflegerischer Begleitplan aus einer Hand — und die fachlichen Beiträge koordiniert: Erschließungsplanung, Brandschutz- und Bodenschutzkonzept. Das Zielabweichungsverfahren haben wir geführt; aus dessen Bescheid stammt auch die Festsetzung des Lithium-Eisenphosphat-Speichers (Drei-Stunden-Speicher, ca. 10,4 MW), die wir planungsrechtlich umgesetzt haben. Der südliche Teil des Plangebiets ist als Fläche für Natur und Landschaft festgesetzt — Eingriff und Ausgleich liegen im selben Plan.
Stand
Nach mehreren Auslegungs- und Abwägungsschleifen durchlief der überarbeitete Entwurf im Januar und Februar 2026 die zweite öffentliche Auslegung; das Verfahren steht vor dem Abschluss.